Corona-Antigenschnelltests dienen dazu, infizierte, symptomfreie aber ansteckende Personen zu erkennen.
Seit dem 25. November 2022 haben nach der geltenden Testverordnung der Bundesregierung nur noch wenige asymptomatische Personen-Gruppen einen Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Antigenschnelltests. Für einen kostenfreien Test ist die Vorlage des Personalausweises sowie eine Selbstauskunft mit entsprechenden Nachweisen über den jeweiligen Anspruch zwingend erforderlich.
Personen ohne Anspruch auf eine Kostenreduktion bzw. Kostenbefreiung zahlen 15,- Euro.